Förderungen zu Lärmschutzwänden werden immer kommunal im Einzelfall betrachtet und gewährt. Eine grundsätzliche Aussage lässt sich hierzu daher leider nicht abgeben. Eine pauschale bundesweite Förderung besteht derzeit nicht. Sollten die im Immissionsschutzgesetz verankerten Werte überschritten werden, ist eine Forderung oder Bezuschussung nicht unwahrscheinlich.
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